Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufnahmebedingungen Hundepension
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Vor Aufnahme eines Hundes findet ein persönliches Kennenlernen statt. Danach folgt ein kostenpflichtiger Probetag. Hunde müssen mindestens 12 Monate alt und stubenrein sein, sozialverträglich mit Artgenossen und Menschen und die Grundkommandos beherrschen.
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Läufige Hündinnen, nicht kastrierte Rüden und „Dauerbeller“ können nicht aufgenommen werden.
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Der Hund muss vor Abgabe vom Besitzer versäubert worden sein.
Mobile Tierbetreuung
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Beim persönlichen Kennenlernen beim Kunden Zuhause werden Leistungen, Zeitraum und Kundenwünsche besprochen und vertraglich festgehalten. Dieser Termin ist kostenpflichtig.
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Alles was das Haustier benötigt, wird vom Tierhalter in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt (Futter, Einstreu, Näpfe, Medikamente, Schippe, Reinigungsmittel, Halsband, Leine u.a.). Sollte etwas ausgehen oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, wird es zu Lasten des Besitzers beschafft.
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Die Wohnräume werden stets mit Sorgfalt betreten und die Privatsphäre geachtet.
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Bei Gefahr von Tier und Mensch, sowie Schaden am Eigentum des Tierhalters (z.B. Einbruch, Brand, Rohrbruch u.a.) wird der Tierhalter umgehend benachrichtigt. Im Notfall wird die Polizei, Feuerwehr, Handwerker zu Lasten des Tierhalters gerufen.
Kosten/Zahlungskonditionen
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Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer und ohne Futter angegeben. Sonderdienstleistungen werden individuell verhandelt und vertraglich festgelegt.
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Generell gilt die Zahlungspflicht vor Betreuung/Dienstleistung. Für eine regelmässige Betreuung kann eine monatliche Zahlungsweise mit Fälligkeit zum Ende des laufenden Monats vereinbart werden.
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Bei Ferienbetreuungen erfolgt erst durch Bezahlung des Aufwandes eine fixe Buchung.
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Die ermäßigten Preise der regelmäßigen Betreuung gelten nur bei Einhaltung der vereinbarten Betreuungstage pro Woche für den Monat.
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Bei Abholung der Hunde außerhalb der Öffnungszeiten ohne Absprache gelten die Aufschläge gemäss Preisliste.
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Regelmässige und fix abgemachte Tage werden generell in Rechnung gestellt, auch wenn der Hund nicht kommt. Ausnahmefälle sind Krankheit oder Unfall.
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Bei Ferienbuchungen ab 7 Tagen wird kein Wochenendtarif verrechnet. Dies gilt nicht bei der mobilen Tierbetreuung.
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Für während des Ferienaufenthalts läufig werdende Hündinnen wird für den Mehraufwand ein Aufpreis lt. Preisliste berechnet.
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Sollte sich ein Hund trotz ausreichender Versäuberungsmöglichkeiten im Auto oder Haus entledigen, fallen für die Reinigungsarbeiten je eine Pauschale von 25,- € an.
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Der Auftrag für die regelmäßige Tagesbetreuung kann jederzeit gegenseitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Bei Ferien-Stornierungen gelten folgende Regeln:
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Bei Stornierung bis 21 Tage vor Ferienbeginn wird der volle Betrag erstattet.
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Bei Stornierung 8 bis 13 Tage vor Ferienbeginn wird 50 % des kompletten Betrags erstattet.
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Bei Stornierung 7 Tage oder weniger vor Ferienbeginn wird 25 % des kompletten Betrags erstattet.
Krankheiten, Verletzungen und Haftung
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Trotz bestmöglicher Betreuung kann es vorkommen, dass ein Haustier erkrankt oder verunfallt. Holidog Inn ist bevollmächtigt, zu Lasten des Besitzers den Tierarzt aufzusuchen und notwendige Leistungen ausführen zu lassen.
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Es wird stets zum Wohle des Hundes gehandelt. Jedoch wird keine Haftung bei Unfall, Krankheiten, Verletzungen, Entlaufen oder Ableben des Tieres übernommen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
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Für Schäden an Dritten, fremden Tieren und Sachgegenständen, die durch den Hund entstehen, haftet der Hundehalter.
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Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet.
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Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Hundehalter nicht rechtzeitig bemerkt oder nicht gemeldet worden sein, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. Zudem entstehen Mehrkosten lt. Preisliste.
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Der Tierhalter hat uns über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten wie Zerstörungswut, Beissvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste, Krankheiten, Läufigkeit etc.).
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Holidog Inn muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden und Kosten, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Tierhalter.
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Der Halter des Hundes versichert, dass für den Hund während der gesamten Betreuungszeit eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Schadendeckungssumme besteht.
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Der Tierhalter übernimmt die Kosten für die durch sein Tier verursachten Schäden, sofern diese nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
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Es wird keine Haftung und Verantwortung dafür übernommen, falls die Betreuung aufgrund von Krankheit oder Unfall seitens Holidog Inn/Ellen Mohr abgesagt werden muss.