Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufnahmebedingungen
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Vor Aufnahme eines Hundes findet ein persönliches Kennenlernen statt. Danach folgt ein kostenpflichtiger Probetag. Hunde müssen mindestens 12 Monate alt und stubenrein sein, sozialverträglich mit Artgenossen und Menschen und die Grundkommandos beherrschen.
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Läufige Hündinnen, nicht operativ kastrierte Rüden und „Dauerbeller“ können nicht aufgenommen werden.
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Der Hund muss vor Abgabe vom Besitzer versäubert worden sein.
Kosten/Zahlungskonditionen
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Alle Preise sind pro Tag, inklusive Mehrwertsteuer und ohne Futter angegeben.
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Für eine regelmässige Betreuung kann eine monatliche Zahlungsweise mit Fälligkeit zum Ende des laufenden Monats vereinbart werden.
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Die ermäßigten Preise der regelmäßigen Betreuung gelten nur bei Einhaltung der vereinbarten Betreuungstage pro Woche für den Monat.
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Bei unregelmässiger Betreuung gilt eine Zahlungspflicht bei Abholung.
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Für Ferienbetreuungen sind die Kosten im Voraus zu begleichen. Eine fixe Buchung erfolgt erst durch Bezahlung des Aufwandes.
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Bei Hunden, die ohne Absprache außerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden, wird gemäss Preisliste abgerechnet.
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Regelmässige und fix abgemachte Tage werden generell in Rechnung gestellt, auch wenn der Hund nicht kommt. Ausnahmefälle sind Krankheit oder Unfall.
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Bei Ferienbuchungen ab 7 Tagen wird kein Wochenendtarif verrechnet.
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Für während des Ferienaufenthalts läufig werdende Hündinnen wird für den Mehraufwand ein Aufpreis lt. Preisliste berechnet.
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Sollte sich ein Hund trotz ausreichender Versäuberungsmöglichkeiten im Auto oder Haus entledigen, fällt für die Reinigungsarbeiten je eine Pauschale von 25,- € an.
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Der Auftrag für die Tagesbetreuung kann jederzeit gegenseitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Bei Ferien-Stornierungen gelten folgende Regeln:
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Bei Stornierung bis 21 Tage vor Ferienbeginn wird der volle Betrag erstattet.
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Bei Stornierung 8 bis 13 Tage vor Ferienbeginn wird 50 % des kompletten Betrags zurückerstattet.
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Bei Stornierung 7 Tage oder weniger vor Ferienbeginn wird 25 % des kompletten Betrages zurückerstattet.
Krankheiten, Verletzungen und Haftung
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Trotz bestmöglicher Betreuung kann es vorkommen, dass ein Hund erkrankt oder verunfallt. Holidog Inn ist bevollmächtigt, zu Lasten des Besitzers den Tierarzt aufzusuchen und notwendige Leistungen ausführen zu lassen.
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Es wird stets zum Wohle des Hundes gehandelt. Jedoch wird keine Haftung bei Unfall, Krankheiten, Verletzungen, Entlaufen oder Ableben des Tieres übernommen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
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Für Schäden an Dritten, fremden Tieren und Sachgegenständen, die durch den Hund entstehen, haftet der Hundehalter.
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Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet.
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Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Hundehalter nicht rechtzeitig bemerkt oder nicht gemeldet worden sein, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. Zudem entstehen Mehrkosten lt. Preisliste.
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Der Hundehalter hat uns über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten wie Zerstörungswut, Beissvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste, Krankheiten, Läufigkeit etc.).
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Holidog Inn muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundehalter (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).
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Der Halter des Hundes versichert, dass für den Hund während der gesamten Betreuungszeit eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Schadendeckungssumme besteht.
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Der Halter übernimmt die Kosten, für die durch sein Tier verursachten Schäden, sofern diese nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
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Es wird keine Haftung und Verantwortung dafür übernommen, falls die Betreuung aufgrund von Krankheit oder Unfall seitens
Holidog Inn/Ellen Mohr abgesagt werden muss.